Das Deutsche Reichsgericht ist zugleich auch das Reichsverfassungsgericht.
Zuständig war das Reichsgericht auch für das Staatshaftungsrecht.
Näheres hierzu ist zu lesen unter:
beim Deutschen Reichsgericht
beim Deutschen Reichsgericht
Das Deutsche Reichsgericht ist zugleich auch das Reichsverfassungsgericht.
Zuständig war das Reichsgericht auch für das Staatshaftungsrecht.
Näheres hierzu ist zu lesen unter: