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Im Jahr 2010 wurde durch ein Gesetz, das durch die beiden gesetzgebenden Organen verabschiedet wurde, das Reichsgericht wieder in Kraft gesetzt ( https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1003283-nr5-reichsgericht-in-kraft/ ) Zitat: “Das Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in Leipzig, beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung vom 23. März 2010 erneut seine Tätigkeit.”

Noch mehr Daten und Fakten zum Reichsgericht erhalten sie hier: https://reichsanwalt.de/reichsgericht/

Die Geschäftstelle des Obersten Gerichtshof verbindet folgende Dienstbereiche

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